Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Nachfolgendem informieren wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung unserer SaaS-Dienste mit Stand vom 3. November 2018:
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln die Vertragsbeziehung über die Nutzung der Dienste der wintercloud GmbH & Co. KG, Emil-Maier-Straße 16, D-69115 Heidelberg, Deutschland, (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und den Personen, die den Dienst bestellen und nutzen (im Folgenden „Kunde“ genannt). Ausführliche Informationen zum Anbieter erhalten Sie in unserem Impressum.
Es gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung. Der Anbieter und der Kunde werden im Folgenden einzeln „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. -
Der Anbieter bietet die Nutzung seiner Dienstes ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Mit der Bestellung der Dienste sichert der Kunde ausdrücklich zu, dass er diese im Rahmen seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nutzt.
Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, da er dieses Rechtsgeschäft nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer abschließt. -
Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
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Diese AGB gelten für die Bereitstellung von Software und der Nutzung der SaaS (Software as a Service)-Dienste des Anbieters. Das aktuelle Leistungsangebot und eine ausführliche Produktbeschreibung findet sich sowohl auf der Website des Anbieters als auch im Anhang I zu diesen AGB.
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Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und – je nach bestelltem und benutztem Dienst – seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
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Der Anbieter bietet dem Kunden die Wahl zwischen einer kostenlosen Basis-Leistung und der kostenpflichtigen Leistung. Die Anmeldung zur Basis-Leistung ist für den Kunden kostenfrei. Die kostenpflichtige Leistung bietet dem Kunden gegen eine monatliche Nutzungsvergütung ein deutlich erweitertes Angebot.
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Für die kostenlose Basis-Leistung gilt: Der Anbieter ist berechtigt, die kostenlose Basis-Leistung und die damit verbundenen Dienste jederzeit und ohne Ankündigung zu verbessern, zu verändern und ggf. einzustellen, vorausgesetzt, dass dies dem Kunden zumutbar ist. Der Anbieter stellt die kostenlose Leistung und Dienste einschließlich der damit verbundenen Software „wie beschaffen“ zur Verfügung und übernimmt keine Gewährleistung für etwaige Mängel (s. § 11). Der Kunde, der nur die kostenlose Basis-Leistung nutzt, hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit der Dienste und der Software (s. § 5), auf Datensicherung (s. § 6) und Support (s. § 7).
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Für die kostenpflichtige Leistung gilt: Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in einer aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
§ 4 Registrierung, Zustandekommen des Vertrags
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Indem sich der Kunde auf der Website des Anbieters mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss des Vertrags über die Nutzung der SaaS-Dienste des Anbieters ab.
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Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots auf Abschluss des Vertrags dar.
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Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Im Anschluss geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.
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Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Vertrages bzw. auf Zulassung zur Nutzung der Dienste des Anbieters. Der Anbieter kann die Bestellung bzw. das Angebot eines Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 5 Verfügbarkeit der Dienste und Software
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Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur können Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
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Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
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Kunden, die nur die kostenlose Basis-Leistung des Anbieters nutzen, haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der Software.
Für die Kunden, die die kostenpflichtige Leistung nutzen, gilt ein besonderes Service-Level-Agreement (SLA), in dem die Verfügbarkeit der Software ausführlich beschrieben ist; die SLA findet sich im Anhang II zu diesen AGB.
§ 6 Backup, Datensicherung und Rechte zur Datenverarbeitung
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Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten (Backup) grundsätzlich selbst verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich zur Leistung des Anbieters gehört.
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Kunden, die nur die kostenlose Basis-Leistung des Anbieters nutzen, haben keinen Anspruch auf Backups bzw. Sicherung ihrer Daten.
Für die Kunden, die die kostenpflichtige Leistung nutzen, erfolgen Backups bzw. Sicherung ihrer Daten gemäß den nachfolgenden Vorschriften. -
Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server durch regelmäßige Backups. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken downloaden und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen Abständen (s. auch § 9 Abs. (2) und § 12 Abs. (6)) zu tun.
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Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
§ 7 Support
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Kunden, die nur die kostenlose Basis-Leistung des Anbieters nutzen, haben keinen Anspruch auf Support.
Für die Kunden, die die kostenpflichtige Leistung nutzen, gibt es Support gemäß den nachfolgenden Vorschriften. -
Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
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Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
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Die Meldungen haben per E-Mail zu erfolgen; diese werden abhängig vom Kunden gebuchten Support-Level entgegengenommen und bearbeitet.
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Eine aktuelle und ausführliche Beschreibung des Supports des Anbieters findet sich im Anhang III zu diesen AGB.
§ 8 Vergütung
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Kunden, die nur die kostenlose Basis-Leistung des Anbieters nutzen, schulden keine Vergütung.
Kunden, die die kostenpflichtige Leistung nutzen, verpflichten sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters; diese findet sich sowohl auf der Website des Anbieters als auch im Anhang I zu diesen AGB. -
Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Nutzer erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Nutzer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
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Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
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Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
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Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
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Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, die Einsicht in Zugangsdaten erhalten, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten
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Der Anbieter verwendet in der Regel Open-Source-Software für seine Dienste. Dies hat der Kunde bei der Nutzung der Software entsprechend zu beachten. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde in der Regel keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein.
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Sollten Lizenzen für die Nutzung einer Software erforderlich sein, weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, bereits erworbene Lizenzen im Rahmen der Dienste des Anbieters zu nutzen („bring your own license“).
§ 11 Gewährleistung und Haftung für die Nutzung kostenloser Dienste
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Der Anbieter stellt die kostenlosen Dienste einschließlich der damit verbundenen Software „wie beschaffen“ zur Verfügung und übernimmt keine Gewährleistung für etwaige Mängel. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Benutzung der Dienste einschließlich der Software dem Bedarf des Kunden entspricht und jederzeit, sicher und fehlerfrei zur Verfügung steht, eventuelle Fehler beseitigt werden und alle im Rahmen des Dienstes zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit, genau, rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung stehen.
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Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Dienste einschließlich der Software zurückzuführen sind und solche, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für Modifizierungen an den Softwaremodulen, die der Kunde oder ein Dritter vorgenommenen hat.
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Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Haupt- oder Kardinalpflicht. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht der Parteien, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen.
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Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung des Anbieters in der Regel gemäß § 521 BGB ausgeschlossen, höchstens jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
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Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen AGB unberührt.
§ 12 Gewährleistung und Haftung für die Nutzung kostenpflichtiger Dienste
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Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
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Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
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Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. (2) und (3) dieser Regelung bleiben hiervon unberührt.
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Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
§ 13 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
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Der Anbieter speichert – je nach bestelltem und benutztem Dienst – Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.
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Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
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Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
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Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
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Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Monats beendet werden.
Kunden, die nur die kostenlose Basis-Leistung des Anbieters nutzen, können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. -
Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich gemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
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Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
§ 15 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
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Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: "vertrauliche Informationen") erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
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Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses Paragrafen, wenn sie
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der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
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allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
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der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
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Die Verpflichtungen nach diesem Paragrafen gelten auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 16 Datenschutz
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Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und insbesondere an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ausführliche Erläuterungen zum Datenschutz befinden sich auf der Website des Anbieters unter: https://wintercloud.de/de/data-privacy/
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Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
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Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Der Anbieter stellt hierfür gemäß Art. 28 VIIII DSGVO einen Vertrag in in einem elektronischen Format zur Verfügung.
§ 17 Änderungen der AGB
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Der Anbieter ist berechtigt, die AGB nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt der Anbieter dem Kunden die Änderungen in Schrift- oder Textform mit. Widerspricht der Kunde innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung der Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs verbleibt es bei der ursprünglichen Regelung. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung hin.
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Sollte der Anbieter neue Dienste zur Verfügung stellen, können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
§ 18 Schlussbestimmungen
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Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
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Nebenbestimmungen außerhalb dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
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Soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien, dass das Landgericht Heidelberg für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausschließlich zuständig ist.
Anhang I: Servicebeschreibung und Preisliste
Wir bieten die folgenden SaaS-Dienste an:
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GitLab Runner wie dokumentiert (https://docs.gitlab.com/runner) und implementiert (https://gitlab.com/gitlab-org/gitlab-runner) in den folgenden Ausführungen:
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Basiskonfiguration
Leistung: 2 GB RAM, 1 CPU Core, 1 gleichzeitige Jobausführung (concurrent execution), Serverstandort Frankfurt beim schweizer Cloud-Anbieter Exoscale
Preis: kostenlos -
Kundenkonfiguration
Leistung: nach Kundenwunsch
SLA: genaue Beschreibung siehe Anhang II
Preis: auf Anfrage an contact@wintercloud.de
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Anhang II: Service Level Agreement (SLA)
Wir bieten für die folgenden Services SLAs an:
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GitLab Runner mit 98% Serviceverfügbarkeit
Wir haben uns zum Ziel gesetzt Ihnen einen so weit wie wirtschaftlich möglich unterbrechungsfreien Service anzubieten und wollen die oben beschriebenen Serviceverfügbarkeiten nicht unterschreiten. Hiervon ausgenommen sind folgende Ursachen:
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Geplante und angekündigte Wartungsfenster von uns oder unseren verwendeten Cloud Anbietern
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Ereignisse höherer Gewalt die nicht unserer Kontrolle unterliegen
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Fehler in der Software Dritter auf die unsere Software-as-a-Service Leistung aufbaut
Wenn wir die Serviceverfügbarkeit nicht einhalten sind Sie berechtigt eine Erstattung zu beantragen. Die Höhe der Serviceerstattung richtet sich nach der tatsächlichen Serviceverfügbarkeit pro Monat und wird in folgende Kategorien eingeteilt:
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Serviceverfügbarkeit pro Monat gleich oder größer als 96% aber geringer als 98%: 10% Serviceerstattung
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Serviceverfügbarkeit pro Monat geringer als 96%: 50% Serviceerstattung
Die Beantragung muss spätestens im Folgemonat des Serviceausfalls beantragt werden und ist an contact@wintercloud.de zu richten. Die Beantragung muss die Ausfallzeiten (Datum und Uhrzeit) sowie den betreffenden Service beinhalten.
Anhang III: Support (Incident Management)
Die nachfolgend beschriebenen Support-Level sind optional zubuchbar und gelten dann für jeden vom Kunden gebuchten Service. Momentan bieten wir folgende Support-Level an:
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Standard
Leistung: Antwort während der Geschäftszeiten; Reaktionszeit innerhalb von 2 Werktagen
Preis: auf Anfrage an contact@wintercloud.de
Supportanfragen sind an support@wintercloud.de zu richten.
Geschäftszeiten sind an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr. Werktage sind Montag bis Freitag ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Baden-Württemberg.